Freistellungen im SPA verpflichten den Verkäufer, den Käufer von Altsteuerrisiken freizustellen, die aus der Zeit vor dem Closing stammen. Diese Verpflichtung kann den Kaufpreis beeinflussen, die Bilanzierung beim Käufer verändern und unter bestimmten Umständen Gewerbesteuerfolgen auslösen. Anders als eine Garantie setzt eine Freistellung keinen Pflichtverstoß voraus, sie greift unabhängig davon, ob der Verkäufer etwas falsch gemacht hat.
Kurz gesagt:
- Freistellungen im SPA verpflichten den Verkäufer, Altsteuerrisiken ohne Verschulden des Verkäufers zu erstatten, was die Bilanzierung und Steuerlast des Käufers beeinflussen kann.
- Sie werden oft auf einen Zeitraum von etwa drei Jahren befristet, mit einer maximalen Haftungsobergrenze (Cap) und Selbstbehalten (Deductibles), um Risiken transparent zu verteilen.
- Steuerliche Bewertungen der Freistellungen erfolgen nach dem Barwert, was zu bilanziellen Hinzurechnungen und Konsequenzen bei Betriebsprüfungen führen kann.
- Eine abgestimmte Bewertung mit Steuerberatern ist vor Signing essenziell, um widersprüchliche Einschätzungen und zeitaufwändige Nachprüfungen zu vermeiden.
- Einschränkungen bei Freistellungen, etwa durch Cap, Laufzeit oder bekannte Risiken, sind für Verkäufer unverzichtbar, um das Risiko kalkulierbar zu halten.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Freistellungen im SPA und wie unterscheiden sie sich von Garantien?
- Steuerliche Wirkung und maßgebliche Rechtsprechung
- Gestaltungspunkte: zeitliche Begrenzungen, Caps und Ausschlüsse
- Auswirkung auf Kaufpreisfindung, Bilanzierung und steuerliche Bewertung
- Praxis: Formulierungsbeispiele, Verhandlungsstrategie und Checkliste
- Autorensicht: Wann Freistellungen strikt durchgesetzt werden sollten
- Alternative für Verkäufer: Wie unser Verkaufsprozess bei Nachfolgehaus Struktur schafft
- FAQ
- Quellen
- Wesentliche Primärquellen und weiterführende Lektüre
Was sind Freistellungen im SPA und wie unterscheiden sie sich von Garantien?
Eine Freistellung (Indemnity) verpflichtet den Verkäufer, dem Käufer einen konkret bezifferten Schaden zu erstatten, sobald ein definiertes Risiko eintritt, etwa eine Steuernachforderung für ein Jahr vor dem Übertragungsstichtag. Der Käufer muss dabei kein Verschulden nachweisen und auch keine Pflichtverletzung belegen. Das unterscheidet die Freistellung grundlegend von der Garantie, die eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Zustände zum Zeitpunkt des Signings darstellt.
Funktional und prozessual ergeben sich daraus unterschiedliche Konsequenzen:
- Garantieansprüche erfordern meist den Nachweis eines Schadens und oft eine Minderungsrechnung, Freistellungsansprüche sind dagegen Euro-für-Euro-Erstattungen.
- Verjährungsfristen für Freistellungen laufen häufig länger als für allgemeine Garantien, weil steuerliche Nachforderungen erst Jahre nach dem Deal entstehen.
- Nach Closing bleibt der Freistellungsanspruch meist losgelöst vom übrigen Garantiekatalog bestehen, selbst wenn andere Ansprüche bereits verfristet sind.
Diese Trennung erklärt, warum Freistellungsklauseln im SPA fast immer als eigenständiger Vertragsblock formuliert werden und nicht einfach Teil des Garantiekatalogs sind.
Steuerliche Wirkung und maßgebliche Rechtsprechung
Steuerfreistellungen im SPA befreien den Käufer von Steuernachforderungen, die Zeiträume vor dem wirtschaftlichen Übertragungsstichtag betreffen. Der Bundesfinanzhof hat dazu klargestellt, dass die Übernahme einer solchen Verpflichtung steuerlich als Teil der Kaufpreisbemessung gewertet werden kann, wenn sie wirtschaftlich den Erwerbspreis mindert oder erhöht.
Freistellungsverpflichtungen werden nach der BFH-Rechtsprechung mit ihrem Barwert angesetzt, was bedeutet, dass eine erst in Zukunft fällige Zahlung bereits heute bilanziell wirken kann. Das Gericht berücksichtigt dabei die ökonomische Wirkung der Freistellung, also ihren Entgeltcharakter, statt sie rein als Haftungsfrage zu behandeln. Für die Praxis folgt daraus, dass eine Freistellung nicht nur zivilrechtlich bindet, sondern auch Hinzurechnungen im Rahmen der Gewerbesteuer auslösen kann, je nachdem wie die Verpflichtung bilanziell abgebildet wird.

Bei einer späteren Betriebsprüfung wird häufig genau diese Freistellungsklausel zum zentralen Streitpunkt: Das Finanzamt prüft, ob die übernommene Verpflichtung korrekt bewertet und bilanziert wurde. Käufer und Verkäufer sollten deshalb von Anfang an denselben Steuerberater oder zumindest abgestimmte Berater einbinden, damit die Bewertung der Freistellung bei Signing und bei einer späteren Prüfung konsistent bleibt. Wer hier unterschiedliche Ansätze fährt, riskiert Nachfragen, die sich über Jahre hinziehen können.
Gestaltungspunkte: zeitliche Begrenzungen, Caps und Ausschlüsse
Eine Freistellung ohne zeitliche und betragsmäßige Grenzen wäre für Verkäufer ein unkalkulierbares Risiko. Deshalb enthält praktisch jede Freistellungsklausel im SPA mehrere Begrenzungsmechanismen, die Rödl als gängige Werkzeuge zur Verteilung steuerlicher Risiken beschreibt.
- Verjährungsfrist: In der Praxis werden Freistellungsansprüche oft auf einen Zeitraum von rund drei Jahren befristet, angepasst an die steuerliche Festsetzungsverjährung.
- Cap: Eine betragsmäßige Obergrenze begrenzt die maximale Haftung des Verkäufers, meist gekoppelt an einen Teil des Kaufpreises.
- Basket oder Deductible: Ein Selbstbehalt sorgt dafür, dass Bagatellfälle nicht zu Ansprüchen führen und nur wesentliche Risiken geltend gemacht werden.
- Ausschlüsse: Risiken, die bereits im Kaufpreis eingepreist wurden oder dem Käufer aus der Due Diligence bekannt waren, werden regelmäßig aus der Freistellung herausgenommen.
Profi-Tipp: Vereinbaren Sie, dass der Käufer eine Einigung mit dem Finanzamt nur mit Zustimmung des Verkäufers treffen darf, sonst verliert er den Freistellungsanspruch, so lässt sich laut Rödl das Verfahren gegenüber der Finanzverwaltung besser steuern.
Auswirkung auf Kaufpreisfindung, Bilanzierung und steuerliche Bewertung
Eine Freistellung wird zur Kaufpreiskomponente, sobald beide Parteien wissen, dass ein konkretes Steuerrisiko besteht und die Übernahme des Risikos den wirtschaftlichen Wert des Zielunternehmens mindert. In solchen Fällen verhandeln Käufer und Verkäufer häufig nicht nur über die Freistellungsklausel selbst, sondern auch über einen entsprechenden Abzug vom Kaufpreis oder über eine Escrow-Lösung.
Für den Käufer ergeben sich daraus bilanzielle Konsequenzen:
- Eine übernommene Freistellungsverpflichtung kann als Rückstellung passiviert werden, wenn das Risiko hinreichend konkret und wahrscheinlich ist.
- Der Barwert der erwarteten Freistellungszahlung beeinflusst die Kaufpreisallokation und damit indirekt den Firmenwert.
- Steuerlich kann die spätere Zahlung des Verkäufers an den Käufer als nachträgliche Kaufpreisminderung oder als eigenständiger Ertrag zu werten sein, abhängig von der vertraglichen Ausgestaltung.
Weil diese Fragen eng zwischen Vertragsrecht und Steuerrecht verlaufen, lohnt sich eine frühe Abstimmung zwischen M&A-Anwälten und Steuerberatern, am besten schon während der Due Diligence und nicht erst beim Signing.
Praxis: Formulierungsbeispiele, Verhandlungsstrategie und Checkliste
Eine typische Steuerfreistellungsklausel formuliert etwa: Der Verkäufer stellt den Käufer von sämtlichen Steuerverbindlichkeiten frei, die wirtschaftlich Zeiträume vor dem Übertragungsstichtag betreffen und nicht bereits in den Jahresabschlüssen zurückgestellt wurden. Üblich sind daneben Regelungen zur Zusammenarbeit bei Betriebsprüfungen, zur Informationspflicht gegenüber dem Verkäufer und zu Fristen für die Anspruchsanmeldung.
Bei der Verhandlung empfiehlt sich diese Reihenfolge:
- Zunächst die größten identifizierten Steuerrisiken aus der Due Diligence benennen und einzeln bewerten.
- Danach Cap, Deductible und Verjährungsfrist für jedes Risiko getrennt verhandeln statt pauschal.
- Abschließend die Kooperationspflichten bei einer späteren Betriebsprüfung vertraglich festschreiben.
Profi-Tipp: Legen Sie vor der Unterschrift eine Checkliste mit allen offenen Steuerjahren, zuständigen Finanzämtern und bereits laufenden Prüfungen an, das beschleunigt spätere Abstimmungen erheblich.
Autorensicht: Wann Freistellungen strikt durchgesetzt werden sollten
Käufer tun gut daran, bei Steuerrisiken aus Vorjahren konservativ zu bleiben und Freistellungen eng zu fassen, denn Altlasten tauchen oft erst Jahre nach dem Closing auf. Verkäufer wiederum sollten von Anfang an auf klare Obergrenzen und eine begrenzte Laufzeit bestehen, sonst bleibt ein Teil des Verkaufserlöses faktisch gebunden. Beide Seiten fahren besser, wenn sie Steuerberater und Rechtsanwalt nicht erst beim Signing, sondern schon während der Due Diligence einbinden.
— Adrien
Alternative für Verkäufer: Wie unser Verkaufsprozess bei Nachfolgehaus Struktur schafft
Freistellungsklauseln sind nur ein Baustein eines Unternehmensverkaufs, der Weg dorthin entscheidet oft genauso stark über das Ergebnis. Wer eine GmbH verkaufen möchte, ohne monatelang mit Maklern und offenen Inseraten zu arbeiten, findet einen strukturierten, anonymisierten Prozess ohne Maklergebühr.

- Die Prüfung Ihrer Gesellschaft erfolgt kostenlos und anonymisiert, Ihre Identität bleibt bis zu einer konkreten Kaufabsicht geschützt.
- Mit unserem Ankaufscheck erhalten Sie eine erste Einschätzung, welche Risiken, auch steuerlicher Art, vor einem Verkauf relevant werden könnten.
- Der weitere Ablauf, von der persönlichen Prüfung bis zur notariellen Abwicklung, läuft eng begleitet und mit dokumentierter Kommunikation.
Freistellungsklauseln und ihre steuerlichen Folgen verhandeln Sie weiterhin mit Ihrem eigenen Steuerberater und Anwalt, diesen Teil der Arbeit übernehmen wir nicht. Wofür wir stehen, ist ein klar strukturierter Verkaufsweg mit geprüften Käufern und einer Abwicklung, die ohne lange Vermarktungsphase funktioniert. Einen Überblick über unsere Leistungen rund um Ankauf, Verkauf und Nachfolge finden Sie auf unserer Seite, der erste Schritt ist die kostenlose Prüfung Ihrer Gesellschaft.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Finanzberater. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Finanzfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
FAQ
Was fällt alles unter M&A?
M&A, also Mergers and Acquisitions, umfasst Fusionen und Übernahmen von Unternehmen, einschließlich Anteilskäufen, Asset-Deals, Unternehmensnachfolgen und strategischen Beteiligungen. Dazu gehören auch vorbereitende Schritte wie Due Diligence, Unternehmensbewertung und die Vertragsgestaltung im SPA.
Wie viele M&A-Transaktionen scheitern?
Eine verlässliche, einheitlich erhobene Zahl zum Scheitern von M&A-Transaktionen lässt sich nicht pauschal nennen, da Studien unterschiedliche Definitionen von „Scheitern“ verwenden. Üblicherweise gelten unzureichende Due Diligence, ungeklärte Steuerrisiken und Uneinigkeit über Freistellungsklauseln als häufige Gründe für gescheiterte Deals.
Welche Kosten fallen für einen M&A-Berater an?
Die Kosten für M&A-Berater variieren stark nach Transaktionsgröße, Mandat und Beratungsumfang und werden meist individuell vereinbart, oft als Kombination aus Fixhonorar und erfolgsabhängiger Provision. Eine pauschale Zahl lässt sich seriös nicht nennen, die genaue Gebühr sollte direkt beim jeweiligen Berater erfragt werden.
Welches Rechtsgebiet ist M&A?
M&A liegt im Schnittfeld aus Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Steuerrecht, ergänzt durch kartellrechtliche und arbeitsrechtliche Fragestellungen je nach Transaktion. Freistellungsklauseln selbst berühren vor allem Vertragsrecht und Steuerrecht gleichzeitig, weshalb Juristen und Steuerberater hier eng zusammenarbeiten.
Quellen
Wesentliche Primärquellen und weiterführende Lektüre
Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, wie Gerichte Freistellungsverpflichtungen bilanziell und steuerlich einordnen, und bildet die rechtliche Grundlage für die Barwertbetrachtung im Artikel. Die Analyse von Rödl zu Steuerklauseln im SPA liefert die praxisnahen Gestaltungsmuster zu Fristen, Caps und Verfahrensregeln bei Betriebsprüfungen.

