Die größten Risiken beim Unternehmenskauf stecken selten im Kaufpreis. Sie stecken in dem, was Sie unbemerkt mitkaufen: Altschulden und Steuerrückstände, Arbeitsverhältnisse, Haftung aus einem fortgeführten Firmennamen, Abhängigkeit von einzelnen Kunden oder Köpfen und Verträge, die Sie im Ernstfall nicht schützen. Welche Risiken Sie tragen, hängt vor allem von der Struktur ab. Beim Share Deal übernehmen Sie die GmbH mit allem, was in ihr steckt. Beim Asset Deal greifen eigene gesetzliche Haftungsregeln. Wir zeigen Ihnen, wo die typischen Fallen liegen, welche Vorschriften dahinterstehen und wie Sie jedes Risiko mit Prüfung und Vertrag kleiner machen.
TL;DR
- Share Deal: Sie kaufen den ganzen Rechtsträger. Alle Verbindlichkeiten, auch unentdeckte, bleiben in der GmbH. Ihr Schutz sind Due Diligence, Garantien und Freistellungen.
- Asset Deal: Sie wählen die Vermögensgegenstände aus. Trotzdem haften Sie für bestimmte Betriebssteuern (§ 75 AO), bei Firmenfortführung für Altverbindlichkeiten (§ 25 HGB), und Sie übernehmen die Arbeitsverhältnisse (§ 613a BGB).
- Wirtschaftlich scheitern Übernahmen oft an Kundenabhängigkeit, Schlüsselpersonen und einer zu knappen Finanzierung, nicht an Paragrafen.
- Vertraglich entscheidet der Kaufvertrag, wer für welches Risiko zahlt. Garantiekatalog, Haftungshöchstbeträge und Verjährung sind verhandelbar.
- Reihenfolge: NDA und Absichtserklärung, dann Due Diligence, dann Vertrag, dann Notar. Wer Schritte überspringt, kauft Risiken blind.
Inhaltsverzeichnis
- Share Deal oder Asset Deal: Die Struktur bestimmt das Risiko
- Rechtliche Haftungsrisiken im Detail
- Steuerliche Risiken beim Anteilskauf
- Wirtschaftliche Risiken: Kunden, Köpfe, Finanzierung
- Vertragliche Risiken: Was der Kaufvertrag regeln muss
- Kartellrecht und Meldepflichten
- Kauf aus Krise oder Insolvenz
- In sechs Schritten zum risikoarmen Kauf
- Unsere Sicht: Risiko ist vor allem fehlende Information
- Geprüfte GmbHs statt Blindkauf
- Häufige Fragen zu Risiken beim Unternehmenskauf
- Quellen
Share Deal oder Asset Deal: Die Struktur bestimmt das Risiko
Bevor Sie einzelne Risiken prüfen, klären Sie, was Sie eigentlich kaufen. Beim Share Deal erwerben Sie die Geschäftsanteile der GmbH. Damit geht, wie die IHK Region Stuttgart in ihren Hinweisen zum Unternehmenskauf beschreibt, der gesamte Rechtsträger auf Sie über: Verträge, Mitarbeitende und Schulden. Beim Asset Deal übertragen Sie dagegen nur ausgewählte Vermögensgegenstände wie Inventar, Verträge und Rechtsverhältnisse. Deshalb gilt der Asset Deal in Krisensituationen oft als risikoärmere Struktur. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen braucht zwingend die notarielle Form nach § 15 GmbHG.
| Kriterium | Share Deal (Anteilskauf) | Asset Deal (Kauf einzelner Wirtschaftsgüter) |
|---|---|---|
| Was Sie kaufen | Die GmbH als Ganzes | Ausgewählte Vermögensgegenstände |
| Altverbindlichkeiten | Bleiben vollständig in der Gesellschaft | Grundsätzlich beim Verkäufer, mit gesetzlichen Ausnahmen |
| Steuerrisiken | Alle offenen Steuern der GmbH, auch aus Vorjahren | Haftung für bestimmte Betriebssteuern nach § 75 AO |
| Mitarbeitende | Arbeitgeber bleibt die GmbH | Übergang nach § 613a BGB |
| Verträge, Genehmigungen | Bleiben meist bestehen, Change-of-Control-Klauseln beachten | Müssen oft einzeln übertragen werden, Vertragspartner müssen zustimmen |
| Form | Notarielle Beurkundung der Anteilsübertragung | Je nach Vermögensgegenstand, bei Grundstücken ebenfalls Notar |
| Hauptschutz für Käufer | Due Diligence, Garantien, Freistellungen | Saubere Auswahl der Assets, Haftungsausschluss, Prüfung der Belegschaft |
Für viele Käufer einer bestehenden GmbH ist der Share Deal trotzdem die bessere Wahl: Bankverbindung, Handelsregistereintrag, Historie, Verträge und oft auch die Bonität bleiben erhalten. Das ist ein echter Vorteil, solange Sie wissen, was in der Gesellschaft steckt.
Rechtliche Haftungsrisiken im Detail
Share Deal: Altlasten gehören zur GmbH
Die GmbH haftet weiter für alles, was sie vor Ihrem Einstieg verursacht hat: Lieferantenforderungen, Gewährleistungsansprüche von Kunden, laufende Prozesse, Bußgelder, Rückforderungen von Fördermitteln. Sie als Gesellschafter haften zwar nicht persönlich, aber der Wert Ihrer Anteile sinkt mit jeder Altlast. Die IHK Stuttgart betont, dass gerade beim Share Deal auch unentdeckte Verbindlichkeiten untrennbar mit der GmbH verbunden bleiben. Die Due Diligence ist deshalb das wichtigste Instrument.
Ein Risiko trifft Sie allerdings direkt: Nach § 16 Abs. 2 GmbHG haften Sie als Erwerber neben dem Verkäufer für Einlageverpflichtungen, die zum Zeitpunkt Ihrer Eintragung in die Gesellschafterliste rückständig sind. Wurde das Stammkapital nie vollständig eingezahlt oder ist es später an den Gesellschafter zurückgeflossen, kann die Gesellschaft das Geld von Ihnen verlangen, im Ernstfall über einen Insolvenzverwalter. Lassen Sie sich die Einzahlung deshalb belegen, nicht nur versichern. Welche Altlasten typisch sind, lesen Sie in unserem Beitrag zu Haftung und Altlasten beim GmbH-Kauf.
Asset Deal: Drei Vorschriften, die Käufer kennen müssen
Wer glaubt, mit dem Asset Deal alle Altlasten beim Verkäufer zu lassen, übersieht drei Regeln.
Steuern nach § 75 AO. Wird ein Unternehmen oder ein gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haften Sie nach § 75 der Abgabenordnung für betriebsbezogene Steuern und Steuerabzugsbeträge. Das betrifft solche, die seit Beginn des letzten Kalenderjahres vor der Übereignung entstanden sind und bis ein Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch Sie festgesetzt oder angemeldet werden. Gemeint sind etwa Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Lohnsteuer. Die Haftung ist auf das übernommene Vermögen beschränkt, kann aber trotzdem einen großen Teil Ihres Investments aufzehren. Sie gilt nicht bei Erwerben aus einer Insolvenzmasse oder im Vollstreckungsverfahren. Gegenüber dem Finanzamt können Sie diese Haftung nicht vertraglich ausschließen. Sie können sich nur im Innenverhältnis vom Verkäufer freistellen lassen.
Firmenfortführung nach § 25 HGB. Führen Sie das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fort, haften Sie nach § 25 HGB für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Anders als bei § 75 AO können Sie das abwenden: Ein abweichender Haftungsausschluss wirkt gegenüber Dritten, wenn er ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Dritten mitgeteilt wurde. Das gehört in den Vertrag und in den Zeitplan, denn die Eintragung sollte unmittelbar mit der Übernahme erfolgen.
Arbeitsverhältnisse nach § 613a BGB. Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft über, treten Sie nach § 613a BGB in die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam. Die Beschäftigten müssen schriftlich unterrichtet werden und können dem Übergang innerhalb eines Monats widersprechen. Wer einen Asset Deal plant, um sich von Personal zu trennen, erlebt hier oft eine böse Überraschung.

Steuerliche Risiken beim Anteilskauf
Beim Share Deal bleiben alle Steuerschulden der GmbH bei der GmbH, also bei Ihrer neuen Gesellschaft. Kommt zwei Jahre nach dem Kauf eine Betriebsprüfung für die Zeit des Verkäufers, zahlt die Gesellschaft die Nachforderung. Typische Auslöser sind verdeckte Gewinnausschüttungen an den bisherigen Gesellschafter, nicht abgeführte Lohnsteuer, fehlerhafte Umsatzsteuer und Scheinselbstständigkeit von freien Mitarbeitenden.
Drei Prüfpunkte sollten Sie mit Ihrem Steuerberater immer durchgehen:
- Steuerbescheide und Prüfungsberichte der letzten Jahre, inklusive offener Einsprüche und Vorbehalte der Nachprüfung.
- Zahlungen an den Verkäufer und nahestehende Personen: Gehälter, Mieten, Darlehen, Beraterverträge. Hier verstecken sich verdeckte Gewinnausschüttungen.
- Verlustvorträge: Sie sind beim Wechsel der Anteilseigner kein sicherer Wert. Zahlen Sie für eine GmbH nicht wegen ihrer Verluste mehr, bevor ein Steuerberater geprüft hat, ob sie nach dem Erwerb nutzbar bleiben.
Im Vertrag sichern Sie das mit einer Steuerklausel ab: Der Verkäufer stellt Sie von Steuern frei, die auf Zeiträume bis zum Stichtag entfallen. Ein Teil des Kaufpreises auf einem Treuhandkonto macht diese Freistellung belastbar.
Wirtschaftliche Risiken: Kunden, Köpfe, Finanzierung
Die meisten gescheiterten Nachfolgen scheitern nicht im Gerichtssaal, sondern im Alltag. Die IHK Schwaben nennt als typische Ursachen eine unzureichende Vorbereitung, unklare Vertragsbedingungen und eine mangelhafte Analyse von Kunden- und Mitarbeiterstrukturen.
Kundenabhängigkeit. Macht ein Kunde 40 Prozent des Umsatzes, kaufen Sie im Grunde einen Vertrag. Prüfen Sie Laufzeiten, Kündigungsfristen und Change-of-Control-Klauseln, also Klauseln, die dem Kunden bei einem Gesellschafterwechsel ein Sonderkündigungsrecht geben. Sprechen Sie mit den wichtigsten Kunden, sobald es diskret möglich ist.
Schlüsselpersonen. Hängt das Geschäft am Verkäufer selbst, an einem Vertriebsleiter oder an dem einen Administrator, der als Einziger die IT versteht, verlieren Sie mit dieser Person einen Teil des Werts. Vereinbaren Sie eine Übergangsphase mit dem Verkäufer und planen Sie früh, wie Sie Wissen sichern und kritische Rollen neu besetzen. Bei technischen Rollen lohnt es sich, vorab zu klären, wie man Wissen von IT-Schlüsselpersonen sichert und Positionen nachbesetzt, bevor die Person das Unternehmen verlässt.
Reputation. Bewertungsportale, Presse, Streitigkeiten mit Behörden oder ein schlechter Ruf bei Lieferanten wandern mit der GmbH zu Ihnen. Wie Sie das prüfen, ohne den Deal öffentlich zu machen, zeigt unsere Anleitung zur Reputationsprüfung beim Firmenkauf.
Finanzierung und Nebenkosten. Neben dem Kaufpreis fallen Kosten für Notar, Berater und Due Diligence an, oft auch eine Vermittlungsprovision. Planen Sie zusätzlich Liquidität für die ersten Monate ein, denn Banken und Lieferanten prüfen nach einem Gesellschafterwechsel neu. Was realistisch anfällt, haben wir in Kaufnebenkosten beim Unternehmenskauf aufgeschlüsselt. Welche Unterlagen Ihre Bank sehen will, zeigt die Checkliste Bankunterlagen für den Firmenkauf.

Vertragliche Risiken: Was der Kaufvertrag regeln muss
Der Unternehmenskaufvertrag gehört laut IHK Stuttgart zu den komplexesten Verträgen überhaupt. Die gesetzliche Gewährleistung passt schlecht auf einen Unternehmenskauf, deshalb wird in der Praxis fast alles vertraglich geregelt. Das ist Chance und Risiko zugleich: Was nicht im Vertrag steht, gilt im Zweifel nicht zu Ihren Gunsten.
Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Garantiekatalog: Der Verkäufer garantiert etwa, dass die Jahresabschlüsse richtig sind, das Stammkapital eingezahlt ist, keine Prozesse drohen und alle Steuern erklärt sind. Je konkreter, desto besser.
- Wissensklauseln: Garantien „nach bestem Wissen“ sind deutlich schwächer als objektive Garantien.
- Haftungshöchstbetrag und Freibeträge: Ein Deckel bei 10 Prozent des Kaufpreises kann bei einem großen Steuerfall zu niedrig sein.
- Verjährung: Steuerrisiken zeigen sich oft erst Jahre später. Die Garantiefristen sollten das abbilden.
- Kaufpreismechanik: Stichtagsbilanz, Locked Box oder Earn-out. Ein Earn-out teilt das Risiko, wenn Sie den künftigen Ertrag nicht sicher einschätzen können.
- Sicherheiten: Treuhandkonto, Kaufpreiseinbehalt oder Bürgschaft, damit Ihre Ansprüche nicht an einem zahlungsunfähigen Verkäufer scheitern.
Einen Überblick über die Klauseln, die bei einer GmbH regelmäßig verhandelt werden, finden Sie in GmbH-Kaufvertrag: Die wichtigsten Klauseln. Lassen Sie den Vertrag in jedem Fall von einer Anwältin oder einem Anwalt für Gesellschaftsrecht prüfen, bevor Sie zum Notar gehen.
Kartellrecht und Meldepflichten
Bei größeren Transaktionen kann der Erwerb beim Bundeskartellamt anmeldepflichtig sein. Ob das zutrifft, hängt von Umsatzschwellen der beteiligten Unternehmen ab, die das Bundeskartellamt zur Anmeldepflicht erläutert. Ein anmeldepflichtiger Zusammenschluss darf vor der Freigabe nicht vollzogen werden. Für den Kauf einer kleinen Bestands-GmbH durch eine Privatperson spielt das selten eine Rolle, für Konzerne und Finanzinvestoren mit mehreren Beteiligungen dagegen schon. Außerdem können Kartellverstöße, die das Zielunternehmen vor dem Kauf begangen hat, auch nach dem Kauf noch teuer werden.
Nach dem Notartermin folgen weitere Pflichten: neue Gesellschafterliste, Transparenzregister, gegebenenfalls Geschäftsführerwechsel und Mitteilungen an Finanzamt und Bank. Was im Einzelnen zu melden ist, erklären wir im Video GmbH gekauft: Welche Meldungen sind Pflicht?.
Kauf aus Krise oder Insolvenz
Ein Unternehmen in der Krise ist oft günstig, aber der günstige Preis ist eine Risikoprämie. Beim Share Deal übernehmen Sie die Krise gleich mit. Deshalb wird in dieser Lage meist der Asset Deal gewählt, häufig direkt vom Insolvenzverwalter. Das hat einen Vorteil: Die Steuerhaftung nach § 75 AO entfällt bei Erwerben aus einer Insolvenzmasse. Der Nachteil liegt in der stark eingeschränkten Gewährleistung, denn ein Insolvenzverwalter garantiert in der Regel wenig. Auch hier gehen die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich über. Ihre Due Diligence muss also gründlicher sein, nicht kürzer, auch wenn der Zeitdruck in der Insolvenz hoch ist.
In sechs Schritten zum risikoarmen Kauf
- Kaufziel klären. Wollen Sie einen laufenden Betrieb, eine GmbH mit Historie und Bonität oder eine leere Hülle für ein eigenes Geschäft? Davon hängt ab, welche Risiken überhaupt relevant sind.
- NDA und Absichtserklärung abschließen. Die IHK Stuttgart rät, Geheimhaltungsvereinbarung und Letter of Intent früh abzustimmen, damit der Informationsaustausch rechtssicher läuft.
- Due Diligence strukturiert durchführen. Finanzen, Steuern, Recht, Personal, Markt und IT. Was Vorrang hat und welche Red Flags zum Abbruch führen sollten, zeigt unser Beitrag Due Diligence für Käufer: Prioritäten, Red Flags, Kosten.
- Gefundene Risiken bepreisen. Jedes Risiko landet entweder im Kaufpreis, in einer Garantie oder in einer Freistellung, oder es führt zum Abbruch.
- Vertrag verhandeln und beurkunden. Notarielle Form beim Anteilskauf, Haftungsausschluss nach § 25 HGB beim Asset Deal, Sicherheiten für Freistellungen.
- Übergang steuern. Meldungen, Bank, Kunden, Mitarbeitende, Übergabephase mit dem Verkäufer. Unsere Unternehmenskauf-Checkliste mit 10 Prüfungen hilft, nichts zu vergessen.
Unsere Sicht: Risiko ist vor allem fehlende Information
Wir sehen bei Nachfolgehaus Gesellschaften von beiden Seiten: von Verkäufern, die ihre GmbH bei uns prüfen lassen, und von Käufern, die eine bestehende Gesellschaft suchen. Unsere Erfahrung ist klar: Die gefährlichsten Risiken sind nicht die, die in einer Akte stehen, sondern die, nach denen niemand gefragt hat. Über eine Steuernachzahlung lässt sich verhandeln, wenn sie vor dem Notartermin bekannt ist. Nach dem Notartermin ist sie Ihr Problem.
Deshalb prüfen wir Gesellschaften, bevor wir sie Käufern anbieten, und dokumentieren die Bonität, statt sie nur zu behaupten. Deshalb läuft jede Übertragung bei uns notariell, mit einem klaren Ablauf und persönlicher Begleitung bis zum Termin. Und deshalb raten wir Käufern, auch bei einer bereits geprüften Gesellschaft die eigenen Berater einzubinden. Eine gute Vorprüfung ersetzt Ihre Due Diligence nicht, sie macht sie schneller und gezielter.
Unser Rat an jeden Käufer: Kaufen Sie keine GmbH, deren Unterlagen Sie nicht sehen dürfen, und lassen Sie die Finger von einem Verkäufer, der keine Garantien geben will. Wer etwas zu verbergen hat, zeigt das meist genau an dieser Stelle.
— Adrien
Geprüfte GmbHs statt Blindkauf
Wenn Sie eine bestehende Gesellschaft übernehmen möchten, ohne bei null mit der Prüfung anzufangen, finden Sie bei uns GmbHs mit dokumentierter Bonität, operative GmbHs mit laufendem Betrieb und weitere Gesellschaftsprofile zum Unternehmenskauf. Viele Gesellschaften vermitteln wir diskret, sie sind nicht öffentlich auffindbar. Sprechen Sie uns an: Wir begleiten Sie mit einem transparenten Vertragsprozess bis zur notariellen Abwicklung.
Häufige Fragen zu Risiken beim Unternehmenskauf
Welche Nachteile hat eine Unternehmensübernahme für den Käufer?
Sie übernehmen Verantwortung für eine Vergangenheit, die Sie nicht gestaltet haben. Beim Anteilskauf gehören alle Altverbindlichkeiten und Steuerrisiken zur gekauften GmbH, beim Asset Deal greifen gesetzliche Haftungsregeln. Dazu kommen wirtschaftliche Risiken wie der Weggang wichtiger Kunden oder Mitarbeitender nach dem Wechsel.
Welche Nachteile hat ein Asset Deal?
Jeder Vermögensgegenstand und jeder Vertrag muss einzeln übertragen werden, und Vertragspartner müssen oft zustimmen. Die Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB mit über, und für bestimmte Betriebssteuern haften Sie nach § 75 AO. Genehmigungen, Bankverbindung und Historie der Gesellschaft bleiben beim Verkäufer.
Kann ich die Haftung für Altschulden beim GmbH-Kauf ausschließen?
Gegenüber Gläubigern der GmbH nicht, denn die Schulden bleiben in der Gesellschaft. Sie können sich aber im Kaufvertrag vom Verkäufer freistellen lassen und diese Freistellung mit einem Kaufpreiseinbehalt oder Treuhandkonto absichern. Entscheidend ist, dass der Verkäufer im Ernstfall auch zahlen kann.
Wie lange dauert eine Due Diligence bei einer kleinen GmbH?
Das hängt von Größe, Unterlagenlage und Komplexität ab. Bei einer kleinen Gesellschaft mit sauberen Unterlagen geht es deutlich schneller als bei einem Betrieb mit vielen Verträgen, Mitarbeitenden und Standorten. Planen Sie ausreichend Zeit ein und lassen Sie sich nicht zu einem Abschluss drängen, bevor die wichtigsten Prüfbereiche abgeschlossen sind.
Brauche ich für den Kauf einer GmbH einen Notar?
Ja. Die Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen muss nach § 15 GmbHG notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung ist die Übertragung nicht wirksam.
Quellen
- IHK Region Stuttgart: Hinweise zum Unternehmenskauf
- IHK Schwaben: Unternehmenskauf richtig vorbereiten
- § 16 GmbHG
- § 75 AO
- § 25 HGB
- § 613a BGB
- Bundeskartellamt: Anmeldepflicht und Gegenstand der Fusionskontrolle
