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Haftung beim Share Deal: Wer haftet wofür beim GmbH-Kauf?

24. Oktober 2026
Haftung beim Share Deal: Wer haftet wofür beim GmbH-Kauf?

Beim Share Deal kaufen Sie Geschäftsanteile, nicht den Betrieb. Die GmbH bleibt dieselbe Rechtsträgerin und schuldet ihre Altverbindlichkeiten weiter. Für diese Schulden haften Sie als Käufer also grundsätzlich nicht mit Ihrem Privatvermögen. Wirtschaftlich tragen Sie sie trotzdem, denn sie mindern den Wert dessen, was Sie gekauft haben. Dazu kommen einige gesetzliche Ausnahmen, bei denen Sie als neuer Gesellschafter tatsächlich persönlich zahlen müssen: rückständige Einlagen, die Ausfallhaftung für Mitgesellschafter, verbotene Auszahlungen und bei Gesellschaften mit Grundbesitz die Grunderwerbsteuer. Hier lesen Sie, welche Risiken auf wen fallen, welche typischen Asset-Deal-Haftungen beim Anteilskauf gerade nicht greifen und wie Käufer und Verkäufer ihre Haftung im Kaufvertrag sauber begrenzen.

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Kurz gesagt

  • Die Schulden bleiben in der GmbH. Als Käufer haften Sie dafür nicht persönlich, aber der Kaufpreis und das Gesellschaftsvermögen stehen wirtschaftlich im Risiko.
  • Persönlich haften Sie neben dem Verkäufer für rückständige Einlagen auf den gekauften Anteil (§ 16 Abs. 2 GmbHG) und unter Umständen für Fehlbeträge anderer Gesellschafter.
  • § 25 HGB, § 75 AO und § 613a BGB zielen auf den Übergang eines Betriebs. Beim reinen Anteilskauf greifen sie in der Regel nicht.
  • Hält die GmbH Immobilien, kann der Gesellschafterwechsel Grunderwerbsteuer auslösen, sobald innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile übergehen.
  • Der Verkäufer haftet vor allem über das, was er im Vertrag garantiert. Gute Garantien, Freistellungen und eine ehrliche Offenlegung schützen beide Seiten.

Inhaltsverzeichnis

Warum die Altlasten in der GmbH bleiben

Die GmbH ist eine eigene juristische Person. Für ihre Verbindlichkeiten haftet den Gläubigern nach § 13 GmbHG nur das Gesellschaftsvermögen, nicht die Gesellschafter. Dieses Trennungsprinzip ist der Kern jeder Antwort auf die Frage nach der Haftung beim Share Deal.

Beim Anteilskauf wechselt nur die Person des Gesellschafters. Verträge, Kredite, Steuerschulden, Mietverhältnisse, offene Rechnungen und laufende Prozesse bleiben dort, wo sie sind: in der Gesellschaft. Das ist der große praktische Vorteil gegenüber dem Asset Deal, denn Verträge müssen nicht einzeln übertragen werden. Es ist zugleich das größte Risiko, denn Sie übernehmen die Gesellschaft mit allem, was in ihr steckt, auch mit dem, was niemand aufgeschrieben hat. Das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums weist in seiner Antwort zur Unternehmensnachfolge ausdrücklich darauf hin, dass beim Anteilserwerb an Altverbindlichkeiten zu denken ist.

Shareholder changes while GmbH liabilities remain

Ein Beispiel: Sie kaufen alle Anteile einer Handels-GmbH für 200.000 €. Ein halbes Jahr später setzt das Finanzamt nach einer Betriebsprüfung 60.000 € Umsatzsteuer für frühere Jahre fest. Zahlen muss die GmbH. Ihr Privatkonto bleibt unberührt, doch die Gesellschaft, für die Sie 200.000 € bezahlt haben, ist plötzlich 60.000 € weniger wert. Ob Sie diesen Betrag vom Verkäufer zurückholen können, entscheidet allein Ihr Kaufvertrag.

Mehr zu typischen Altlasten und wie sie sich zeigen, lesen Sie in unserem Beitrag zu Haftung und Altlasten beim GmbH-Kauf und im Video „Hafte ich für alte Schulden?“.

Wann Sie als Käufer doch persönlich haften

Das Trennungsprinzip hat Lücken. Sie liegen fast alle im Bereich des Stammkapitals, also genau dort, wo die GmbH ihren Gläubigern Sicherheit verspricht.

RisikoRechtsgrundlageWer haftetWorauf Sie achten
Rückständige Einlage auf den gekauften Anteil§ 16 Abs. 2 GmbHGKäufer neben VerkäuferNachweis der Einzahlung, Kontoauszüge der Gründung
Fehlbetrag eines Mitgesellschafters§ 24 GmbHGAlle Gesellschafter anteiligEinlagestand aller Anteile, nicht nur Ihres
Verbotene Auszahlungen aus dem Stammkapital§§ 30, 31 GmbHGEmpfänger, ersatzweise übrige GesellschafterGesellschafterdarlehen, Entnahmen, Cash-Pooling
Grunderwerbsteuer bei Grundbesitz§ 1 GrEStGJe nach Tatbestand Gesellschaft oder ErwerberAnteilsbewegungen der letzten zehn Jahre
Reaktivierter GmbH-MantelRechtsprechung zur wirtschaftlichen NeugründungGesellschafter, HandelndeOffenlegung beim Registergericht mit dem Notar

Rückständige Einlagen

Nach § 16 Abs. 2 GmbHG haftet der Erwerber neben dem Veräußerer für Einlageverpflichtungen, die im Zeitpunkt der Aufnahme der geänderten Gesellschafterliste in das Handelsregister rückständig sind. Hat der Gründer bei einem Stammkapital von 25.000 € nur die Hälfte eingezahlt, kann die Gesellschaft, im Ernstfall ein Insolvenzverwalter, die fehlenden 12.500 € von Ihnen verlangen. Dass der Verkäufer Ihnen im Vertrag die volle Einzahlung zugesichert hat, ändert gegenüber der GmbH nichts. Sie können sich dann nur beim Verkäufer schadlos halten, wenn der noch greifbar und zahlungsfähig ist.

Lassen Sie sich deshalb die Einzahlung belegen: Bankbeleg der Gründung, Versicherung des Geschäftsführers bei der Anmeldung, Jahresabschlüsse ohne „ausstehende Einlagen“ auf der Aktivseite. Achten Sie auch darauf, ob eine Einlage wirklich frei zur Verfügung stand oder kurz nach der Einzahlung als Darlehen an den Gesellschafter zurückfloss. Solche Hin-und-Her-Zahlungen gelten oft nicht als erfüllt.

Ausfallhaftung für Mitgesellschafter

Kaufen Sie nur einen Teil der Anteile, sehen Sie auf die Mitgesellschafter. Lässt sich eine offene Einlage weder vom Schuldner eintreiben noch durch Verkauf des Anteils decken, müssen nach § 24 GmbHG die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag im Verhältnis ihrer Anteile aufbringen. Ein „sauberer“ eigener Anteil schützt Sie also nicht, wenn ein anderer Anteil nie voll eingezahlt wurde.

Verbotene Auszahlungen

Das zur Erhaltung des Stammkapitals nötige Vermögen darf nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden (§ 30 GmbHG). Wer trotzdem Geld erhalten hat, muss es nach § 31 GmbHG zurückzahlen. Ist beim Empfänger nichts zu holen, haften die übrigen Gesellschafter anteilig, soweit das Geld zur Befriedigung der Gläubiger gebraucht wird. Typische Fälle in kleinen GmbHs: großzügige Gesellschafterdarlehen ohne Sicherheit, private Ausgaben über die Firma, Ausschüttungen trotz Verlusten. Ein Blick in die Verrechnungskonten der letzten Jahre lohnt sich.

Grunderwerbsteuer bei Gesellschaften mit Immobilien

Gehört der GmbH ein Grundstück, kann schon der Anteilskauf Grunderwerbsteuer auslösen. Das Grunderwerbsteuergesetz erfasst unter anderem Fälle, in denen innerhalb von zehn Jahren mindestens 90 Prozent der Anteile auf neue Gesellschafter übergehen oder sich in einer Hand vereinigen. Die Schwelle liegt seit dem 1. Juli 2021 bei 90 Prozent, davor waren es 95 Prozent. Weil frühere Anteilsbewegungen mitzählen, kann Ihr Kauf eine Steuer auslösen, an deren Ursache Sie nicht beteiligt waren. Die Regeln wurden in den vergangenen Jahren mehrfach überarbeitet, lassen Sie den aktuellen Stand deshalb vor der Beurkundung von Ihrem Steuerberater prüfen und vertraglich regeln, wer die Steuer trägt. Auch die Anzeigepflicht gegenüber dem Finanzamt gehört in den Zeitplan.

GmbH-Mantel und Vorratsgesellschaft

Wer eine GmbH ohne laufenden Geschäftsbetrieb kauft und ihr neues Leben einhaucht, bewegt sich in einem Bereich, für den die Rechtsprechung eigene Regeln zur wirtschaftlichen Neugründung entwickelt hat. Klären Sie mit dem Notar, ob und wie die Wiederaufnahme dem Registergericht offengelegt wird und ob das Stammkapital zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden ist. Den Unterschied zwischen beiden Varianten erklären wir im Video Vorratsgesellschaft oder GmbH-Mantel.

Was beim Share Deal in der Regel nicht greift

Viele Haftungsartikel vermischen Asset Deal und Share Deal. Drei bekannte Haftungsnormen setzen voraus, dass ein Betrieb oder Handelsgeschäft den Inhaber wechselt. Beim Anteilskauf bleibt der Inhaber aber die GmbH.

§ 25 HGB (Firmenfortführung). Wer ein Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, haftet nach § 25 HGB für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Beim Share Deal wird kein Handelsgeschäft übertragen, die GmbH führt ihre eigene Firma einfach weiter. Die Norm ist ein Asset-Deal-Thema.

§ 75 AO (Steuerhaftung des Betriebsübernehmers). Nach § 75 AO haftet, wer ein Unternehmen oder einen gesondert geführten Betrieb im Ganzen übereignet bekommt, für bestimmte betriebliche Steuern und Steuerabzugsbeträge, beschränkt auf das übernommene Vermögen. Der Erwerb von Geschäftsanteilen ist keine Übereignung des Betriebs. Die Steuerschulden bleiben Schulden der GmbH, und damit wieder Ihr wirtschaftliches Risiko.

§ 613a BGB (Betriebsübergang). Die GmbH bleibt Arbeitgeberin, Arbeitsverträge laufen unverändert weiter. Die IHK Bremen grenzt den Betriebsübergang deshalb ausdrücklich vom Share Deal ab. Vorsicht bei Umstrukturierungen nach dem Kauf: Wenn Sie Betriebsteile später in eine andere Gesellschaft verlagern, kann genau dort ein Betriebsübergang entstehen, mit Unterrichtungspflichten und Widerspruchsrechten der Beschäftigten.

„Greift nicht“ heißt also nicht „kein Risiko“. Pensionszusagen, Überstundenkonten, Abfindungsansprüche und Urlaubsrückstellungen bleiben in der Gesellschaft und gehören in die Prüfung.

Was beim Share Deal in der Regel nicht greift — overview diagram

Wie der Verkäufer nach dem Share Deal haftet

Für den Verkäufer verschiebt sich die Frage. Er haftet weniger für die Schulden der GmbH als für das, was er über sie gesagt hat.

  1. Garantien. Im Kaufvertrag sichert der Verkäufer bestimmte Zustände zu: Stammkapital voll eingezahlt, Jahresabschlüsse richtig, keine verschwiegenen Prozesse, Steuern erklärt. Stimmt eine Garantie nicht, schuldet er nach den Vertragsregeln Ersatz, meist in Geld.
  2. Freistellungen. Für bekannte Risiken wie eine laufende Betriebsprüfung vereinbaren die Parteien oft, dass der Verkäufer den Käufer freistellt, egal ob er eine Garantie verletzt hat.
  3. Gesetzliche Haftung. Was der Vertrag nicht regelt, richtet sich nach dem Kaufrecht des BGB. Für arglistig verschwiegene Mängel oder Vorsatz lässt sich die Haftung nicht ausschließen.
  4. Einlagehaftung. Für rückständige Einlagen haftet der Verkäufer nach § 16 Abs. 2 GmbHG weiter neben dem Käufer.
  5. Frühere Organstellung. War der Verkäufer zugleich Geschäftsführer, enden Pflichten aus dieser Zeit nicht mit dem Notartermin.

Gute Verträge begrenzen diese Haftung: Höchstbeträge, Freibeträge für Kleinstschäden, kürzere Fristen und vor allem eine Offenlegung, nach der Bekanntes keine Garantieverletzung mehr ist. Welche Klauseln üblich sind, zeigt unser Überblick zum GmbH-Kaufvertrag und seinen Klauseln. Als Verkäufer finden Sie im Video „Wofür hafte ich mit Garantien?“ die Kurzfassung.

Bei größeren Transaktionen ersetzen manche Parteien einen Teil der Verkäuferhaftung durch eine Garantieversicherung (W&I-Versicherung). Dann richtet sich der Käufer im Schadensfall an den Versicherer. Für kleine GmbH-Transaktionen lohnt sich das selten, hier bleibt der sauber verhandelte Vertrag das wichtigste Werkzeug.

So begrenzen Sie als Käufer Ihr Haftungsrisiko

  1. Gesellschafterliste und Handelsregister prüfen. Gegenüber der GmbH gilt nach § 16 Abs. 1 GmbHG nur als Gesellschafter, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Liste steht. Stimmen Liste, Verkäufer und Vertrag überein?
  2. Einlagen belegen lassen. Gründungsbeleg, Kapitalerhöhungen, keine Rückflüsse an Gesellschafter.
  3. Steuerkonto abfragen. Lassen Sie sich Steuerbescheide, Prüfungsberichte und eine aktuelle Kontoauskunft des Finanzamts vorlegen.
  4. Verträge und Verbindlichkeiten sichten. Darlehen, Bürgschaften, Leasing, Miete, Change-of-Control-Klauseln, die bei Gesellschafterwechsel ein Kündigungsrecht auslösen.
  5. Arbeitsverhältnisse und Zusagen prüfen. Pensionen, Boni, offene Ansprüche.
  6. Grundbesitz klären. Grundbuchauszüge und Anteilsbewegungen der letzten zehn Jahre, Grunderwerbsteuer vertraglich zuordnen.
  7. Vertrag absichern. Garantien, Freistellungen, Kaufpreiseinbehalt oder Treuhandkonto für bekannte Risiken, ein klarer Stichtag für die Bilanz.
  8. Formvorschriften einhalten. Die Abtretung bedarf nach § 15 GmbHG der notariellen Form, danach reicht der Notar die neue Gesellschafterliste nach § 40 GmbHG ein. Welche Meldungen sonst anstehen, zeigt unser Video GmbH gekauft: Welche Meldungen sind Pflicht?

Wie Sie die Prüfung priorisieren und welche Warnsignale einen Deal kippen sollten, steht in unserem Leitfaden Due Diligence für Käufer. Für den schnellen Abgleich eignet sich die Checkliste zum Unternehmenskauf.

Bei Steuerfragen, Grundbesitz oder Mitarbeitern mit Pensionszusagen ziehen Sie vor der Unterschrift einen Steuerberater oder Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht hinzu. Eine Stunde Beratung kostet weniger als eine übersehene Nachzahlung.

Share Deal und Asset Deal im Haftungsvergleich

KriteriumShare DealAsset Deal
Was wird gekauft?GeschäftsanteileEinzelne Vermögensgegenstände
AltverbindlichkeitenBleiben vollständig in der GmbHBleiben grundsätzlich beim Verkäufer
Firmenfortführung § 25 HGBIn der Regel ohne BedeutungHaftungsrisiko, wenn die Firma fortgeführt wird
Steuerhaftung § 75 AOGreift nicht für den ErwerberMöglich bei Übernahme des Betriebs im Ganzen
ArbeitsverhältnisseLaufen unverändert in der GmbHGehen nach § 613a BGB über
Verträge und GenehmigungenBleiben bestehen, Change-of-Control beachtenMüssen meist einzeln übertragen werden
Persönliche KäuferhaftungRückständige Einlagen, KapitalerhaltungJe nach Konstellation
Aufwand der PrüfungHoch, weil alles mitgekauft wirdGeringer, aber Übertragung aufwendiger

Welche Struktur besser passt, hängt vom Einzelfall ab. Wer eine bestehende GmbH mit Bankhistorie, Verträgen und Bonität sucht, kommt um den Share Deal nicht herum. Die Abwägung besprechen wir ausführlich in der Folge Share Deal oder Asset Deal beim GmbH-Verkauf.

Unsere Sicht auf das Haftungsrisiko

Wir prüfen und kaufen GmbHs selbst, und wir vermitteln Gesellschaften an geprüfte Investoren. Aus dieser Arbeit wissen wir: Das Haftungsrisiko beim Share Deal entsteht selten durch das Gesetz, sondern fast immer durch fehlende Information. Eine Gesellschaft mit lückenloser Buchhaltung, belegtem Stammkapital und offen gelegten Risiken ist für Käufer gut kalkulierbar. Eine Gesellschaft, bei der der Verkäufer „das reiche ich nach“ sagt, ist es nicht.

Deshalb beginnt bei uns jede Transaktion mit einer persönlichen Prüfung innerhalb von 24 Stunden, bevor überhaupt über einen Preis gesprochen wird. Verkäufer profitieren davon doppelt: Wer seine Unterlagen früh offenlegt, verkauft schneller und haftet später weniger, weil Bekanntes keine Garantieverletzung mehr auslöst. Käufer wiederum bekommen Gesellschaften, deren Bonität dokumentiert ist. Den Abschluss begleiten wir bis zum Notartermin, denn erst die notarielle Beurkundung und die neue Gesellschafterliste machen den Erwerb wirksam.

Unser Rat an beide Seiten: Verhandeln Sie nicht zuerst über den Preis, sondern über die Fakten. Der Preis folgt daraus.

— Adrien

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Häufige Fragen

Hafte ich beim Kauf einer GmbH für ihre alten Schulden?

Nicht persönlich. Die Schulden bleiben Verbindlichkeiten der GmbH, für die nach § 13 GmbHG nur das Gesellschaftsvermögen haftet. Wirtschaftlich treffen sie Sie trotzdem, weil sie den Wert Ihrer Anteile mindern. Persönlich zahlen Sie vor allem bei rückständigen Einlagen und Verstößen gegen die Kapitalerhaltung.

Ist ein Share Deal ein Betriebsübergang?

In der Regel nicht. Die GmbH bleibt Arbeitgeberin, deshalb ändert sich an den Arbeitsverhältnissen nichts und § 613a BGB greift nicht. Anders kann es aussehen, wenn Sie nach dem Kauf Betriebsteile in eine andere Gesellschaft verlagern.

Was ist besser, Share Deal oder Asset Deal?

Beim Asset Deal lassen sich Altlasten gezielter ausklammern, dafür müssen Verträge einzeln übertragen werden und Arbeitsverhältnisse gehen über. Der Share Deal ist einfacher in der Übertragung und erhält Bankhistorie, Verträge und Bonität der Gesellschaft. Er verlangt aber eine gründlichere Prüfung und einen guten Kaufvertrag.

Wie lange haftet der Verkäufer nach dem Verkauf?

Das regelt vor allem der Kaufvertrag: Dort stehen Fristen, Höchstbeträge und Freistellungen für die Garantien. Für Vorsatz und arglistig verschwiegene Mängel lässt sich die Haftung nicht ausschließen. Für rückständige Einlagen haftet der Verkäufer zudem nach § 16 Abs. 2 GmbHG neben dem Käufer.

Was muss ich beim Verkauf meiner GmbH beachten?

Bereiten Sie Jahresabschlüsse, Einzahlungsbelege, Verträge und Steuerunterlagen vor und legen Sie bekannte Risiken offen. Vereinbaren Sie klare Garantien mit Höchstbetrag und Fristen. Die Abtretung muss notariell beurkundet werden, danach wird die neue Gesellschafterliste eingereicht.

Quellen

§ 13 GmbHG, § 24 GmbHG, §§ 30, 31 GmbHG (Gesetzestext GmbHG) § 15 GmbHG: Übertragung von Geschäftsanteilen § 16 GmbHG: Rechtsstellung bei Wechsel der Gesellschafter § 40 GmbHG: Liste der Gesellschafter § 75 AO: Haftung des Betriebsübernehmers Handelsgesetzbuch (§ 25 HGB) Grunderwerbsteuergesetz Existenzgründungsportal: Haftung bei Asset- und Share-Deal IHK Bremen: Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang Grunderwerbsteuer beim Share Deal: die 90-Prozent-Schwelle

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